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Darlehen an GmbH & Co. KG: Gesellschaftsteuer
•Ein
Darlehen, welches der Kommanditist einer GmbH & Co. KG dieser unverzinslich auf Gesellschaftsdauer mit der Erklärung, bei Auflösung der GmbH & Co. KG gegenüber den anderen Gläubigern zurückzustehen, gibt, unterliegt der Gesellschaftsteuer — (§ 2 KVG), (Abweisung)
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