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GrESt: Eigentumswohnung
•Wenn der Wille des Erwerbers eines Grundstücksanteiles von vornherein auf den Erwerb einer
Eigentumswohnunggerichtet war, ist die Grunderwerbsteuer vom gesamten Preis einschließlich der ihm gewährten Darlehen vorzuschreiben — (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
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