zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 17, 10. Juni 1994, Seite R 81

Erbschaftssteuer: Festsetzung

•Bei der Festsetzung der

Erbschaftssteuerist das Finanzamt an die den Einantwortungsurkunden zugrunde gelegten Erbserklärungen, nicht aber hinsichtlich des Wertes des Reinnachlasses an den Beschluß des Gerichtes gebunden — (§ 116 Abs. 2 BAO)

Die Abgabenbehörde hat den Wert des Reinnachlasses aus dem Gesichtswinkel des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung unter eigener Verantwortung zu beurteilen. (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...