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Doppelte Haushaltsführung
•Erhöhte Werbungskosten wegen
doppelter Haushaltsführungsind nicht anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige aus privaten Gründen an seinem neuen Dienstort keine für die Familie geeignete Wohnmöglichkeit beschafft — (§ 16 EStG 1972), (Abweisung)
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