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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite R 76

AgB: Heiratsgut

•Ein

Heiratsgutkonnte nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn die Auszahlung ohne zwingenden Grund erst 15 Monate nach der Eheschließung der Tochter erfolgte — (§ 34 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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