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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite R 74
Aufschließungsbeitrag Graz
•Auf den
Aufschließungsbeitragin Graz ist eine vom Vorbesitzer des Grundstückes erfolgte Abtretung einer Grundfläche ins öffentliche Gut nicht anzurechnen — (§ 6 a Stmk. BauO), (Abweisung)
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