Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entlassung
Gewerberechtsanmeldung nicht ausreichend: Die Anmeldung eines eigenen Gewerbes durch einen Arbeitnehmer stellt eine zulässige Vorbereitungshandlung zum Betrieb eines selbständigen kaufmännischen Unternehmens dar, die den Entlassungsgrund des § 27 Z 3 AngG nicht verwirklicht. Eine Verpflichtung zur Meldung dieser zulässigen Vorbereitungshandlung besteht nicht, sodaß deren Unterlassung rechtlich ohne Belang ist. (Zu § 27 Z 3 AngG; 9 Ob A 118/93)