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Vorteilhaftigkeitsanalyse der Kammer-Abfertigungsvorsorge (VERGES)
Vorteilhaftigkeitsanalyse der Kammer-Abfertigungsvorsorge (VERGES)
Beachtliche Vorteile für das Unternehmen
VON MAG. CHRISTIAN KLAUSNER UND MAG. ANDREA VCSELKA
Aufgrund vermehrter Anfragen aus unserem Klientenkreis betreffend die Kammer-Abfertigungsvorsorge haben wir diese Form der Abfertigungsvorsorge einer genauen Prüfung anhand eines konkreten Beispiels unterzogen und sind zu dem Ergebnis gelangt, daß das Angebot der Kammer im vorliegenden — durchaus als repräsentativ zu bezeichnenden — Fall einen beachtlichen Vorteil für das Unternehmen bringt. Mit Hilfe der Endwertmethode (finanzmathematisches Verfahren) wurden die jährlich zu leistenden Prämien den Leistungen der Kammer im Zeitpunkt des Abfertigungsfalles gegenübergestellt.
S. B 421. Voraussetzungen
Nur Mitglieder der Wirtschaftskammer können mit ihrer Wirtschaftskammer (Ausnahme: Tirol, Vorarlberg) einen Versicherungsvertrag abschließen. Der Abschluß einer Kammer-Abfertigungsvorsorge erfolgt entweder über die »VERGES« GmbH — diese verwaltet die Versicherungsverträge und ist auch für die Abwicklung der Abfertigungsleistungen zuständig — oder über die beteiligten Versicherungsgesellschaften bzw. -makler. Damit ein Versicherungsvertrag rechtskräftig zustande kommt, müssen sämtliche Arbeitnehmer de...