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Betriebliche Altersvorsorge und Lebensversicherung
Betriebliche Altersvorsorge und Lebensversicherung
Die Unterschiede zwischen Direktversicherung und Rückdeckungsversicherung
VON DR. KURT BEDNAR UND DR. HEMMA MASSERA
Zu den traditionellen Formen der Finanzierung betrieblicher Altersvorsorge gehört die Lebensversicherung. Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu Schwierigkeiten, insbesondere bei der Unterscheidung zwischen Direktversicherung und Rückdeckungsversicherung sowie bei den Auswirkungen dieser Formen.
Grundsätzliches zur Direktversicherung (DV)
Die handelnden Personen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nehmen hier versicherungsrechtlich folgende Positionen ein:
• Versicherte Person (VP) = Arbeitnehmer (AN)
• Prämienzahler (PZ) = Arbeitgeber (AG), zumindest teilweise
• Bezugsberechtigter (BB) = Arbeitnehmer (AN) bzw. Angehörige
• Versicherungsnehmer (VN) = Arbeitnehmer (AN) oder Arbeitgeber (AG)
Entscheidend für die Einordnung einer betrieblichen Altersvorsorge (BAV) als DV ist die Bezugsberechtigung des Arbeitnehmers.
Grundsätzliches zur Rückdeckungsversicherung (RDV)
Anders sieht daher die Verteilung der versicherungsrechtlichen Funktionen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der RDV aus:
• Versicherte Person = Arbeitnehmer
• Prämienzahler = Arbeitgebe...