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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite A 389

Kein Rechtsschutz gegen Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheide?

Kein Rechtsschutz gegen Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheide?

Dr. Anton Baldauf

Anmerkungen zum zeitlichen Geltungsbereich von Abgabenbescheiden

VON DR. ANTON BALDAUF

Gemäß § 21 Abs. 3 UStG hat das Finanzamt die Umsatzsteuer mit Bescheid festzusetzen, wenn der Unternehmer die Einreichung der Voranmeldung unterläßt oder wenn sich die Voranmeldung als unvollständig oder die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Ein solcher Bescheid ist zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat aber — nach der Rechtsprechung — insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung eines Umsatzsteuer-Jahresbescheides gemäß § 21 Abs. 4 UStG 1972, soweit dieser den gleichen Zeitraum erfaßt, außer Kraft gesetzt wird (Beschlüsse des , und vom , B 411/80). Der Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen kann ab der Erlassung des Veranlagungsbescheides keine Rechtswirkungen mehr entfalten (Beschlüsse des , und vom , 87/15/0025; Erkenntnis vom , 87/15/0101).

Die Folgen dieser Rechtsprechung (nicht veränderbare Nebengebührenbescheide) wurden u. a. von Keppert (ÖStZ 1992, 218 ff.) kritisiert. Der VwGH aber hielt — wie das unlängst ergangene Erkenntnis vom , 91/13/0128, zeigt — an seiner Rechtsansicht fest. Das Erkenntnis sollte sogar, wie...

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