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SWK 31, 1. November 1994, Seite T 59

Lacina für Beibehaltung der Erbschaftssteuer

Lacina für Beibehaltung der Erbschaftssteuer

Progression und Freibeträge sollen sozial gestaltet werden

(apa) — Für eine Beibehaltung der Erbschaftssteuer sprach sich Finanzminister Ferdinand Lacina beim Jahreskongreß der Kammer der Wirtschaftstreuhänder aus. Lacina wies darauf hin, daß der Fiskus „in der Generation der Erben“ auf die Einnahmen (netto 1,5 bis 2 Mrd. S) nicht verzichten wolle. Die Erbschaftssteuer sollte jedoch mittels Freibeträgen und bei der Progression der Steuersätze sozial gerecht gestaltet werden, räumte Lacina Reformbedarf ein. Österreich hatte bereits 1992, also vor der Abschaffung der Vermögensteuer, mit 1,2% unter den OECD-Ländern die niedrigste Belastungsquote bei Erbschafts- und Vermögensteuer, sagte Lacina. Mit der Streichung der Vermögensteuer sei koalitionär vereinbart worden, daß damit eine Reform der Erbschaftssteuer verbunden werden sollte.

Bei der Einkommensteuer wies Lacina darauf hin, daß Bezieher von Niedrigeinkommen, die keine Steuer zahlen, über die Sozialbeiträge überdurchschnittlich zur Kasse gebeten werden. Davon seien vor allem Frauen als Teilzeitbeschäftigte betroffen. Die bei der zweiten Steuerreformetappe eingeführten Ausgleichszahlungen in Form der „Negativsteuer“ hätten sich...

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