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Kommanditanteil: Übernahme
• Ein bei Übernahme eines Kommanditanteiles an einer Publikums-GmbH & Co. KG vereinbartesAgiozur Deckung der Vertriebs-, Ausgabe- und Marketingkosten unterliegt der Gesellschaftsteuer — (§ 2 Z 1 KVG), (Abweisung)
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