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SWK 31, 1. November 1994, Seite R 164

Verfahren: Devolutionsantrag

Zur Stellung einesDevolutionsantragesist grundsätzlich nur jene Person berechtigt, die zuvor ein Anbringen im Sinne des § 85 BAO bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingebracht hat — (§ 311 Abs. 2 Z 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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