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SWK 31, 1. November 1994, Seite R 164

Finanzstrafverfahren: Einleitung

Wegen des Verdachtes einerAbgabenhinterziehungkann ein Finanzstrafverfahren eingeleitet werden, wenn die als Empfänger von Subhonoraren namhaft gemachten Personen nicht existieren oder angeben, daß sie den Beschwerdeführer nicht kennen — (§ 33 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)

(, AW 94/13/0013)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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