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SWK 31, 1. November 1994, Seite R 163

Verfahren: Rechtsmittel

Die Finanzbehörde darf die Berufung einer GmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist,gegen einenan die GmbH & Co. KG gerichteten Bescheid nicht in sachliche Behandlung nehmen, sondern hat die Berufung zurückzuweisen — (§ 246 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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