Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahren: Rechtsmittel
• Die Finanzbehörde darf die Berufung einer GmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist,gegen einenan die GmbH & Co. KG gerichteten Bescheid nicht in sachliche Behandlung nehmen, sondern hat die Berufung zurückzuweisen — (§ 246 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)
()