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SWK 31, 1. November 1994, Seite R 162

Nachsicht von Abgabenschulden

Die Änderung der Rechtsauffassung bezüglich derFiskal-LKWist kein Grund für eineNachsicht

von Abgabenschuldigkeiten — (§ 236 BAO)

Der Beschwerdeführer bestellte am einen Kraftwagen der Type Mercedes 280 SE, nachdem er vom Finanzamt die Auskunft erhalten hatte, das Fahrzeug könne als sogenannter „Fiskal-LKW“ beurteilt werden. Da die Verwaltungspraxis geändert wurde (Erlaß AÖFV Nr. 64/1981), wurde das KFZ als PKW behandelt. Der Beschwerdeführer errechnete, daß ihm dadurch ein Schaden von 235.948 S entstanden sei; wenn er eine richtige Auskunft erhalten hätte, wäre für ihn nur die Anschaffung eines Klein-LKW in Frage gekommen.

Eine Klage des Beschwerdeführers gegen die Republik Österreich nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes wurde bis zum Obersten Gerichtshof getrieben. Der OGH gab diesem Klagebegehren mit Urteil vom , 1 Ob 43/91, mit der Begründung keine Folge, nicht jede objektiv unrichtige Entscheidung begründe einen Amtshaftungsanspruch. Ein Verschulden eines Organs liege dann nicht vor, wenn dessen Entscheidung auf einer bei pflichtgemäßer Überlegung vertretbaren Rechtsauslegung oder Rechtsanwendung beruhe. Damit treffe den die Auskunft erteile...

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