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Entlassung - Verweigerung der Kontrolluntersuchung der Gebietskrankenkasse
• Entlassung — Verweigerung der Kontrolluntersuchung der Gebietskrankenkasse
Entzieht sich ein Arbeitnehmer beharrlich seiner Krankenversicherungspflicht, die Kontrolle seines Krankenstandes zu ermöglichen, erfüllt er den Entlassungsgrund nach § 82 lit. f GewO. (Zu § 82 lit. f GewO 1859; OLG Wien vom , 32 Ra 169/93)