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Einheitswert AG: Feststellung
•Bei der Feststellung des
Einheitswerteseiner AG ist eine beschlossene Kapitalerhöhung weder als Aktivum noch als Passivum anzusetzen, wenn bis zum Bewertungsstichtag noch keine Zahlung erfolgt ist und die Kapitalerhöhung an die Bedingung geknüpft ist, daß bis zu einem nach dem Bewertungsstichtag liegenden Zeitpunkt die Kapitalerhöhung im Firmenbuch eingetragen ist — (§ 64 BewG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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