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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 11
Klagserweiterung: Pauschalgebühr
•Bei einer
Klagserweiterungist die Pauschalgebühr neu zu berechnen und die bereits entrichtete Pauschalgebühr abzuziehen — (§ 18 Abs. 2 Z 2 GGG), (Abweisung)
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