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Zivilgerichtsverfahren: Gebühren
•Die in einem Zivilgerichtsverfahren aufgrund der bewilligten Verfahrenshilfe bewilligte
Gebührenfreiheitgilt nicht für eine mit dem Verfahren im Zusammenhang stehende Wiederaufnahmsklage — (§ 9 Abs. 2 GGG), (Abweisung)
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