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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 9

Zivilgerichtsverfahren: Gebühren

•Die in einem Zivilgerichtsverfahren aufgrund der bewilligten Verfahrenshilfe bewilligte

Gebührenfreiheitgilt nicht für eine mit dem Verfahren im Zusammenhang stehende Wiederaufnahmsklage — (§ 9 Abs. 2 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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