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Körperbehinderter: Kfz-Steuerbefreiung
•Die Befreiung von der KFZ-Steuer für einen
Körperbehinderten, der mit einem Wechselkennzeichen zwei KFZ betreibt, gilt für beide KFZ — (§ 22 Abs. 2 KfzStG 1952), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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