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GrESt: Befreiung
•Die Grunderwerbsteuer-Befreiung für
Arbeiterwohnstättenkonnte nicht beansprucht werden, wenn die Gesamtnutzfläche einschließlich eines mit der Wohnung verbundenen Büroraumes 130 m2überstieg — (§ 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG 1955), (Abweisung)
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