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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 8

Grundbucheintragung: Gebühren

•Grundbücherliche Eintragungen im Zusammenhang mit der

Umschuldungvon nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 gewährten Darlehen sind nicht von den Gerichtsgebühren befreit — (§ 35 Wohnbauförderungsgesetz 1968), (Abweisung)

(, 0005, 0019 und 0030)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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