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Urheberrechte: Verwertung
•Der ermäßigte Einkommensteuersatz für die Verwertung von
Urheberrechtenkonnte auch beansprucht werden, wenn die Verwertung im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfolgte — (§ 38 EStG 1972), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften in diesem Punkt)
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