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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 7
Kanalisationsbeitrag Graz
•In Graz waren die Liegenschaftseigentümer verpflichtet, die Abwässer ihrer Bauwerke auf eigene Kosten in das öffentliche Kanalnetz zu leiten und einen
Kanalisations-Beitragzu leisten — (§ 5 Stmk-Kanalabgabengesetz 1955), (Abweisung)
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