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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 7

Gasöl: Begünstigung

•Die Finanzbehörde ist verpflichtet, auf Antrag einer

Mineralölgesellschafteinen Feststellungsbescheid zu erlassen, ob und inwieweit die Gesellschaft zur Kennzeichnung von Gasöl im Sinne des § 3 Gasöl-Steuerbegünstigungsgesetz und zur begünstigten Abgabe eines solcherart besonders gekennzeichneten Gasöls legitimiert ist — (§ 3 GasölStBG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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