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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite 007
Abwassergebühr Wien
•Ein tauglicher Antrag auf Herabsetzung der Wiener
Abwassergebührkann auch für die Zukunft gestellt werden — (§ 13 Abs. 1 Wr. Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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