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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 7
Abwassergebühr Wien
•In Wien ist die
Abwassergebührfür eine Eigenwasserversorgungsanlage von der wasserrechtlich bewilligten Wassermenge zu entrichten, wenn nicht ein Wasserzähler zur Messung der entnommenen Wassermenge angebracht wird — (§ 12 Abs. 1 Z 2 Wr. Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz), (Abweisung)
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