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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 6
Anzeigenabgabe Wien
•Eine
Vitrinein einem Wiener Hotel, in der Waren ausgestellt werden und eine Visitenkarte mit Firmenbezeichnung und Geschäftsadresse angebracht ist, unterliegt der
Anzeigenabgabe — (§ 2 Wr. AnkAbgG), (Abweisung)
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