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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 5
Wassergebühr Wien
•Einem Kleingartenverein, dessen Wasserzähler in den Wintermonaten ein Gebrechen hatte, kann für diesen Zeitraum die
Wassergebührnicht nach dem Jahresdurchschnitt berechnet werden — (§ 11 Wr. Wasserversorgungsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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