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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 5

GmbH-Anteil: Abtretungsgebühr

•Für einen in Österreich errichteten Vertrag über die Abtretung eines Anteiles an einer deutschen GmbH an einen deutschen Käufer ist in Österreich die

Abtretungsgebührvon 2 Prozent zu entrichten — (§ 33 TP 21 Abs. 1 Z 2 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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