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Grunderwerbsteuer: Befreiung
•Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer wegen Schaffung von
Arbeiterwohnstättekonnte nicht beansprucht werden, wenn durch die eingereichten Baupläne manifestiert wurde, daß auf dem Grundstück keine Arbeiterwohnstätten errichtet werden sollen — (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG), (Abweisung)
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