zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 3

Gerichtsgebühren: Nachlaß

•Ein

Nachlaßvon Gerichtsgebühren ist nicht zu bewilligen, wenn der Nachlaß weder im öffentlichen Interesse ist noch besondere Härte vorliegt — (§ 9 GEG 1962), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...