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Neuerungen im Kartellrecht für Unternehmens- und Beteiligungserwerb
Neuerungen im Kartellrecht für Unternehmens-
und Beteiligungserwerb
Erstmals wird in Österreich eine Zusammenschlußkontrolle eingeführt
VON DR. JOHANNES REICH-ROHRWIG UND MAG. DR. PETER HUBER
Mit ist eine Novelle zum Kartellgesetz 1988 (KartG) in Kraft getreten. Diese Kartellgesetznovelle hat für Unternehmens- und Beteiligungskäufe zu einer gravierenden Änderung der Rechtslage geführt: Denn erstmals in Österreich wird eine »Zusammenschlußkontrolle« (Fusionskontrolle) eingeführt, die eine Vielzahl von Unternehmenszusammenschlüssen oder Betriebsüberlassungen erfaßt und daher insbesondere auch bei Unternehmenskäufen und Beteiligungserwerb eingreifen wird.
Zusammenschlüsse werden in drei Kategorien eingeteilt:
• kartellrechtlich irrelevante Zusammenschlüsse,
• bloß anzeigepflichtige Zusammenschlüsse und
• anmeldebedürftige Zusammenschlüsse (§ 42 a Abs. 1 KartG n. F.) und Medienzusammenschlüsse (§ 42 c KartG).
Die letzte Kategorie von Zusammenschlüssen, nämlich die anmeldebedürftigen Zusammenschlüsse und die Medienzusammenschlüsse, können vom Kartellgericht gegebenenfalls untersagt oder mit Beschränkungen oder Auflagen genehmigt werden.
Zusammenschlußtatbestand
Dem Zusammenschlußtatbestand des § 41 KartG unterliegen folge...