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SWK 29, 10. Oktober 1994, Seite T 56

Unsinnige Vorgangsweise der Finanzverwaltung

Herr Alexander Dornauer aus Ampass in Tirol schreibt uns folgendes:

„Am hat sich im Finanzamt Innsbruck folgender Vorfall ereignet: Ich habe in der Finanzkasse um den dringend benötigten Ausdruck eines Kontoauszuges für ein Unternehmen ersucht. Der Ausdruck wurde mir — sehr höflich — zur Abschrift ausgehändigt. Auf meine Frage, ob ich, wegen des Umfanges, den Auszug gegen Entrichtung einer Gebühr nicht auch mitnehmen könne, wurde mir mitgeteilt, daß ich diesen nur abschreiben dürfe. Eine Aushändigung sei nur nach Einreichung eines vergebührten schriftlichen Antrages möglich.

Nach vorgenommener Abschrift hat die Finanzbedienstete den zurückgegebenen Ausdruck vor meinen Augen weggeworfen.

Ich frage mich daher:

• Ist eine derartige Vorgangsweise sinnvoll?

• Ist ein derartiges Vorgehen wirklich bürgernah, wie dies von der Finanzverwaltung immer betont wird?

• Wäre es — abgesehen von der Zeitersparnis für den Unternehmer — nicht auch für den Fiskus wirtschaftlicher gewesen, mir den Auszug auch ohne schriftlichen Antrag, gegen Entrichtung einer Stempelgebühr, auszufolgen?

Der einzige Gewinner in diesem Falle dürfte wohl die Papierindustrie sein.

Ich hoffe, daß dieser Leserbrief...

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