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Werbungskosten: Wechsel des Wohnortes
• Wenn ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen seinenWohnort
wechseln muß, kann er die Differenz zwischen den höheren Mietkosten am neuen Berufsort und den früheren Mietkosten nicht als Werbungskosten geltend machen — (§ 16 EStG 1972), (Abweisung)
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