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SWK 29, 10. Oktober 1994, Seite R 156

Werbungskosten: Wechsel des Wohnortes

Wenn ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen seinenWohnort

wechseln muß, kann er die Differenz zwischen den höheren Mietkosten am neuen Berufsort und den früheren Mietkosten nicht als Werbungskosten geltend machen — (§ 16 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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