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SWK 29, 10. Oktober 1994, Seite R 155

Wohnungseigentumsgemeinschaft: Liftreparatur

Leistungen einer Wohnungseigentumsgemeinschaft durchReparatur

eines seit fünf Jahren nicht betriebenen Liftes unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10% — (§ 10 Abs. 2 Z 6 UStG)

Die ertragsteuerrechtliche Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und Instandsetzungsaufwand hat für die Auslegung des § 10 Abs. 2 Z 6 UStG keine Bedeutung.

S. R 156

Die Umsatzsteuer ermäßigt sich für Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht. Für den Begriff der Erhaltung ist nicht entscheidend, ob die Reparaturbedürftigkeit infolge Funktionsuntüchtigkeit der Anlage einen längeren oder einen kürzeren Zeitraum hindurch angedauert hat. (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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