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SWK 29, 10. Oktober 1994, Seite R 153

Einbringung gemäß Art. I StruktVG

Bei Einbringung des Betriebes einer Gesellschaft in eine Kapitalgesellschaft gemäß Art. I

Strukturverbesserungsgesetz

im Jahr 1980 mit Einbringungsstichtag war das Erbschaftssteueräquivalent schon ab zu entrichten — (§ 1 Abs. 2 StruktVG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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