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Freiwillige KEStZahlung für Zinsen aus Pfandbriefen
• Freiwillige KESt-Zahlung für Zinsen aus Pfandbriefen (§ 97 EStG)
(BMF) — Das BMF teilt mit, daß für Zinsen aus vor 1984 begebenen Teilschuldverschreibungen, Pfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen eine freiwillige Zahlung von Kapitalertragsteuer erforderlich ist, um eine Abgeltung der Einkommensteuer zu erreichen. Denn diesbezüglich ist die frühere Einkommensteuerbefreiung des § 27 Abs. 5 EStG 1972 mit dem EStG 1988 entfallen. Eine Ausnahme von der Einkommensteuerpflicht besteht nur für Zinsen aus Teilschuldverschreibungen, Pfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen, die in der Zeit vor dem gemäß § 107 EStG 1972 begünstigt angeschafft wurden. Für solche Wertpapierzinsen ist die frühere Einkommensteuerbefreiung des § 3 Z 31 EStG 1972 auch im Rahmen des EStG 1988 aufrecht geblieben. (