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Deckung von Abfertigungsrückstellungen - nachrangige Schuldverschreibungen
• Deckung von Abfertigungsrückstellungen —
nachrangige Schuldverschreibungen (§ 14 EStG)
(BMF) — Das BMF teilt mit, daß es auf den Grad der Sicherheit, den die zur Deckung von Abfertigungsrückstellungen erforderlichen Wertpapiere im Falle der Liquidation oder des Konkurses bieten, nicht ankommt. Zur Deckung von Abfertigungsrückstellungen können daher auch nachrangige Schuldverschreibungen — d. h. Schuldverschreibungen, die im Falle der Liquidation oder des Konkurses erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden — herangezogen werden. Bezüglich der von der Österreichischen Apothekerbank ausgegebenen nachrangigen Schuldverschreibung 1994 bestehen damit gegen eine Heranziehung zur Wertpapierdeckung keine Bedenken. (