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SWK 21, 1. Juli 1994, Seite R 106

GmbH-Anteile: Abtretung

Die Gebührenpflicht für dieAbtretung von GmbH-Anteilenentsteht auch dann, wenn die Anwesenheit des Abtretenden im Notariatsakt unrichtig behauptet wird und der Abtretende seine Unterschrift erst nachträglich unter den Vertrag setzt — (§ 33 TP 21 Abs. 1 Z 2 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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