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SWK 21, 1. Juli 1994, Seite R 105

Finanzstrafverfahren: Einleitung

Für dieEinleitungeinesFinanzstrafverfahrensgenügt, daß gegen den Verdächtigten ausreichende Verdachtsgründe dafür vorliegen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Betracht kommt — (§ 82 Abs. 1 FinStrG)

Liegen der Finanzstrafbehörde wie im Beschwerdefall Mitteilungen darüber vor, daß ein Unternehmen Rechnungen über Bauleistungen nicht unerheblichen Umfanges ausgestellt hat, ohne daß die dadurch entstandene Schuld an Umsatzsteuer-Vorauszahlungen entrichtet worden ist, so bestehen für die Finanzstrafbehörde gewichtigeS. R 106 Verdachtsgründe, die ohne weitere Vorerhebungen eine Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nach sich zu ziehen haben. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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