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Abgabenhinterziehung: Bestrafung
• Eine Bestrafung wegenAbgabenhinterziehungist nicht zulässig, wenn sich die Finanzstrafbehörde nicht mit dem Argument des Beschuldigten, er sei als Nichtselbständiger tätig gewesen, auseinandergesetzt hat — (§ 33 Abs. 1 FinStrG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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