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SWK 21, 1. Juli 1994, Seite R 105

Abgabenhinterziehung: Bestrafung

Eine Bestrafung wegenAbgabenhinterziehungist nicht zulässig, wenn sich die Finanzstrafbehörde nicht mit dem Argument des Beschuldigten, er sei als Nichtselbständiger tätig gewesen, auseinandergesetzt hat — (§ 33 Abs. 1 FinStrG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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