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SWK 21, 1. Juli 1994, Seite R 102

Verfahren: Verfolgungsverjährung

Der Beschwerdeführer ist in seinen Rechten nicht verletzt, wenn die Behörde Feststellungen unterlassen hat, ob nicht bereitsVerfolgungsverjährungeingetreten ist — (§ 31 Abs. 3 VStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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