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SWK 21, 1. Juli 1994, Seite R 102
Verfahren: Verfolgungsverjährung
• Der Beschwerdeführer ist in seinen Rechten nicht verletzt, wenn die Behörde Feststellungen unterlassen hat, ob nicht bereitsVerfolgungsverjährungeingetreten ist — (§ 31 Abs. 3 VStG), (Abweisung)
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