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Interessentenbeitrag NÖ
• Zur Entrichtung eines Interessentenbeitrages nach dem NÖ Tourismusgesetz ist auch eineMensa,die Speisen und Getränke zu Sozialpreisen an Studenten und Schüler abgibt, verpflichtet — (§ 13 NÖ TourismusG), (Abweisung)
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