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SWK 21, 1. Juli 1994, Seite R 102

Parkgebührengesetz Salzburg

Eine Bestrafung wegen Übertretung des SalzburgerParkgebührengesetzeskann auch erfolgen, wenn eine Ausnahmegenehmigung beantragt worden ist, über die noch nicht entschieden worden ist — (§ 7 Abs. 1 Parkgebührengesetz für die Stadt Salzburg), (Abweisung)

(, 0336, 0337)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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