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SWK 21, 1. Juli 1994, Seite R 102
Bescheid: Begründung
• Beiwidersprechenden Vorbringenhat die Finanzbehörde in der Begründung des Bescheides anzugeben, aus welchen Erwägungen sie zur Ansicht gelangt ist, daß gerade dieser Sachverhalt vorliegt — (§ 24 Abs. 1 lit. d BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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