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Die Binnenmarktregelung des UStG 1994
Die Binnenmarktregelung des UStG 1994
Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels
zwischen den Mitgliedstaaten der EU
Von Dr. Michael Tumpel
Der Anhang des UStG 1994 enthält die Binnenmarktregelung, welche die Bestimmungen des UStG für die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels zwischen den Mitgliedstaaten der EU ergänzt. An die Stelle der Einfuhrumsatzsteuer, die nur mehr im Handel mit Drittländern außerhalb der EU gilt, tritt für innergemeinschaftliche Lieferungen zwischen Unternehmern die Umsatzsteuer auf den Erwerb eines Gegenstandes im Inland. Innergemeinschaftliche Lieferungen an Privatpersonen unterliegen dagegen — mit Ausnahme von besonderen Regelungen für den Versandhandel und für neue Fahrzeuge — nur im Ursprungsland der Besteuerung. Zur Abwicklung des innergemeinschaftlichen Handels benötigen Unternehmer Umsatzsteuersteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.), die von den Mitgliedstaaten ausgestellt werden.
I. Innergemeinschaftliche Lieferung und Erwerb von Gegenständen
1. Grundsätze der Besteuerung der innergemeinschaftlichen Lieferung und des Erwerbs
von Gegenständen
Der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt unterliegt ab dem Beitritt Österreichs zur EU der Umsatzsteuer (Art. 1 Abs. 1 des Anha...